Vertragsabschluss und Zahlung
Der Teilnahmevertrag wird erst mit vollständiger Zahlung des Startgeldes bis zum 15. Juni 2026 wirksam.
Teams ohne fristgerechten Zahlungseingang werden nicht zum Wettkampf zugelassen.
Rücktritt und Erstattung
• Rücktritte führen nicht zu einem Anspruch auf Rückerstattung.
• Bei Abbruch, Unterbrechung oder Verkürzung der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt oder behördlicher Entscheidungen besteht kein Anspruch auf Erstattung.
• Der Veranstalter kann freiwillig eine anteilige Erstattung gewähren, sofern möglich.
Rennregeln
Es gelten die Regeln und Wettkampfbestimmungen des Veranstalters. Diese werden im Teamcaptain Meeting erläutert.
Änderungen und höhere Gewalt
• Änderungen des Programmablaufs sind jederzeit möglich.
• Bei höherer Gewalt besteht kein Anspruch auf Erstattung.
• Der Veranstalter kann freiwillig eine teilweise Erstattung anbieten, sofern dies trotz entstandener Kosten möglich
ist.
Teilnehmerzahl / Absage
• Der Veranstalter kann absagen, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird.
• In diesem Fall wird das Startgeld vollständig erstattet.
Disqualifikation und Ausschluss
Der Veranstalter kann Teams oder Einzelpersonen ausschließen, wenn Sicherheitsanweisungen missachtet werden, Teambändchen nicht getragen werden, das Teamcaptain Meeting versäumt wird oder unsportliches oder gefährdendes Verhalten
vorliegt.
Ein Ausschluss führt zu keiner Erstattung des Startgelds.
Sicherheit und gesundheitliche Voraussetzungen
• Teilnahme nur für schwimmfähige Personen (Minderjährige: mind. Seepferdchen).
• Teilnehmende müssen gesundheitlich geeignet sein.
• Teamcaptains bestätigen die Voraussetzungen.
• Anweisungen des Veranstalters sind stets zu befolgen.
Minderjährige
Erforderlich ist eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten und der Nachweis der Schwimmfähigkeit (mindestens Seepferdchen).
Haftung
Der Berlin Dragonboat Company e. V. haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter nur bei Verletzung wesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten), die für
die Durchführung der Veranstaltung notwendig sind und auf deren Einhaltung die Teilnehmenden vertrauen dürfen.
Bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haftet der Veranstalter auch bei leichter Fahrlässigkeit.
Eine persönliche Haftung von Organisatoren, Mitgliedern, Ehrenamtlichen oder Helfenden ist ausgeschlossen, sofern diese
nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig handeln.
Teams und Teilnehmende haften für alle Schäden, die sie schuldhaft (vorsätzlich oder fahrlässig) an Booten, Ausrüstung,
Infrastruktur oder an Dritten verursachen. Das Team haftet dabei gesamtschuldnerisch.
Versicherung
Der Veranstalter verfügt über eine Veranstalter-Haftpflichtversicherung, die nur Schäden abdeckt, die in seinem Verantwortungsbereich entstehen. Nicht versichert sind insbesondere:
• Schäden an persönlichem Eigentum der Teams,
• Diebstahl oder Verlust von Ausrüstung,
• Verletzungen oder Schäden, die innerhalb des Teams oder durch das Verhalten der Teams entstehen.
Den Teams wird empfohlen, eine eigene Unfall- und Haftpflichtversicherung für alle Teilnehmenden abzuschließen.
Foto und Videoaufnahmen
Während der Veranstaltung werden Foto- und Videoaufnahmen zur Dokumentation und nicht-kommerziellen Öffentlichkeitsarbeit des Veranstalters erstellt (Website, Social Media, Print). Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse). Teilnehmende können der Veröffentlichung erkennbarer Aufnahmen jederzeit per E-Mail widersprechen. Zukünftige Veröffentlichungen werden dann – soweit technisch möglich – unterlassen.
Material- und Technikdefekte
Sollte ein Boot oder Ausrüstung während des Rennbetriebs ausfallen, bemüht sich der Veranstalter um Ersatz. Ein Anspruch
auf Wiederholung eines Rennens besteht nur, wenn ein technischer Defekt eindeutig durch den Veranstalter verursacht
wurde.
Alkoholverbot / Sicherheit
Der Veranstalter behält sich vor, alkoholisierten oder sicherheitsgefährdenden Personen die Teilnahme zu verweigern. Eine
Erstattung erfolgt in diesem Fall nicht.
Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Berlin.
Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzliche Bestimmung
