Mit Ihrer Akzeptanzerklärung bestätigen Sie folgende Teilnahmebedingungen und Sicherheitsregeln und versichern, diese Ihren Teammitgliedern vor der Veranstaltung bekannt und zugänglich gemacht zu haben.

1. Teilnahmeberechtigt sind nur Teams, die sich bis spätestens zum 09.06.2024 verbindlich über das Online-Meldeformular der Veranstaltungs-Homepage angemeldet haben.

2. Die Startgebühr ist bis zum 10.06.2024 auf das Konto der BDC (siehe Ausschreibung) zu überweisen.

3. Teams, die bis eine Stunde vor dem ersten Rennen nicht nachweisen können, dass sie die Startgebühr überwiesen haben, können nur noch als Zuschauer teilnehmen. Eine Barzahlung am Renntag ist nicht möglich.

4. Sollte ein verbindlich angemeldetes Team – aus welchen Gründen auch immer – an der Regatta nicht teilnehmen können, ist dies dem Veranstalter umgehend mitzuteilen. Ein Anspruch auf Rückerstattung der Startgebühr sowie aller weiteren verbindlich gemeldeten Leistungen besteht nicht.

5. Sollten sich mehr Teams anmelden, als an der Veranstaltung teilnehmen können, werden die Teams, die zuletzt gemeldet haben (Anmeldung und Geldeingang zählen), auf eine Warteliste gesetzt. Von der Warteliste kann bei Absagen anderer Teams ins Starterfeld nachgerückt werden. Sollte dies nicht der Fall sein, wird die eingezahlte Startgebühr in voller Höhe erstattet.

6. Der Eigentümer der Regattastrecke untersagt das Grillen sowie das Befahren mit Fahrzeugen für alle Teilnehmer auf dem gesamten Regattagelände. Pro Team kann auf dem Sattelplatz der Aufbau eines Pavillons (maximal 3 m x 3 m) zugelassen werden. Wir kontrollieren regelmässig, ob die zur Verfügung gestellten Stellflächen rechtmässig genutzt werden. Bei Zuwiderhandlungen werden die Pavillons abgebaut und den Teams am Sonntag zurückgegeben!

7. Unter Ausnahme der zur Teamkleidung gehörenden Elemente bitten wir die Teams, auf eine übermässige Selbstdarstellung (wie z.B. den Aufbau von Werbeständen, das Anbringen von Werbeplakaten sowie die Verteilung von Werbegeschenken) zu verzichten. Ausnahme: Diese Aktivitäten sind mit dem Veranstalter abgestimmt.

8. Das bereitgestellte Regattagelände und die Unterkunftsmöglichkeiten werden von den Teilnehmern nach der Veranstaltung so verlassen wie sie vorgefunden wurden. Kosten durch eventuelle Beschädigungen oder Verunreinigungen werden ausnahmslos durch die Verursacher getragen und durch den Veranstalter in Rechnung gestellt.

9. Alle Teilnehmer sollten bis spätestens 9:00 Uhr auf dem Regattagelände sein, da ab diesem Zeitpunkt am Eingang ein Eintrittsgeld in Höhe von zwei Euro pro Person (Kinder unter 14 Jahren frei) erhoben wird. Die zugesandten Registrierungsbänder müssen von Euch am Eingang vorgezeigt werden

10. Den Anweisungen des Organisationspersonals ist zur eigenen Sicherheit uneingeschränkt Folge zu leisten. Der Veranstalter behält sich aus Sicherheitsgründen vor, Teilnehmer, die Anweisungen nicht befolgen, von der Regatta auszuschliessen.

11. Die gestellten Materialien und Boote sind von den Benutzern pfleglich zu behandeln. Vorsätzliche oder durch unsachgemässe Behandlung herbeigeführte Beschädigungen müssen durch den Verursacher ersetzt werden.

12. Alle Teilnehmer nehmen an der Veranstaltung auf eigene Gefahr teil.

13. Der Ausrichter, die Sponsoren, freiwillige Helfer, Angestellte und Offizielle werden mit der Unterschrift der verbindlichen Anmeldung von jeglicher Haftung befreit.

14. Jeder Teilnehmer erklärt, dass er 100 m in der Kleidung, die er während des Rennens im Boot trägt, schwimmen kann. Alle an den Rennen teilnehmenden Sportler müssen den gesundheitlichen Anforderungen dieses Sportes genügen. Es liegt in der Verantwortung des jeweiligen Teamcaptains, dass nur Teilnehmer an Rennen teilnehmen, die diesen Anforderungen gewachsen sind.

15. Für die Teilnahme von nicht Volljährigen ist eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten zu unterschreiben und eine Stunde vor dem ersten Rennen abzugeben, sowie ein Jugendschwimmabzeichen in Silber vorzulegen.

16. Der Meldende verpflichtet sich, diese Sicherheitsbelehrung jedem Teilnehmer vor der Veranstaltung bekannt zu machen.

17. Der Veranstalter behält sich vor, die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt (Unwetter) und besonderer Ereignisse (geringe Teilnehmerzahl) zu verkürzen oder diese abzusagen.

18. Aus Sicherheitsgründen sind Glasflaschen auf dem Regattagelände verboten!

19. Hinweis: Unsere Veranstaltung wird fotografisch begleitet. Die Teilnehmenden erklären mit ihrer Teilnahme ihr
Einverständnis, dass die Berlin Dragonboat Company e.V. vor, während oder nach der Veranstaltung entstandenes
Fotomaterial zum Zwecke der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit auf sozialen Netzwerken z.B. Facebook, Twitter,
Instagram nutzt. Es wird sich bemüht, ungünstige Fotos nicht zu veröffentlichen.

Mit meiner Akzeptanzerklärung (sh. Online-Anmeldung) bestätige ich o.g. Teilnahmebedingungen und Sicherheitsregeln und versichere, diese meinen Teammitgliedern vor der Veranstaltung zugänglich gemacht zu haben.